Ich fuhr in der 30er Zone auf meiner Spur Berg auf und hielt vor der Kreuzung an da die Ampel rot war und ich die Kreuzung nicht verstopfen wollte.Als ich dann anfuhr und schon bergabfuhr überholte mich ein anderer Autofahrer der auf die Gegenfahrbahn zog,als aber ein Auto ihm entgegen kam zog er direkt nach recht und fuhr mit links rein trotz bremsen und ausweichen konnte das nicht verhindert werden.
Mir wurde gesagt ein kostenvoranschlag reicht und er schickt das an die Versicherung. Ich bekomme ein “all right” schreiben das die vhv den Unfallbedingten schaden übernehmen. Also würde darauf hin alles gemacht. four Monate später forderte mich die Werkstatt auf über 900 Euro zu bezahlen da die vhv nur die Hälfte zahlt weil ein lackkratzer und die Beilackierung nicht übernommen wird.
– im gerichtlichen Verfahren kann das nur mit einem gerichtlichen Sachverständigengutachten bewiesen werden.
Heute habe ich aber mit meine versicherung gesprochen die ham zu mir gesagt dass wenn notwending ist schicken die zu mir auch eine gutachter dass der , die gegnerversichertes auto prufen kann .
Dieser entscheidet dann, ob er es dem Dritten zur Verfügung stellt oder nicht. Im Hinblick auf den Datenschutz kann es aber sein, dass erst bestimmte Informationen aus dem Gutachten herausgefiltert werden müssen, bevor es dem Dritten zugänglich gemacht werden kann.
– laut Einschätzung des Anwalts wurden nur technische Abzüge vorgenommen und es wäre fraglich ob der angesetzte Reparaturweg fileür eine fachgerechte Reparatur erforderlich ist.
selbst eine Werkstatt die sich meinen Seat ibiza augenscheinlich angesehen hatte meine dass der Schaden an kia usual nicht von meinem Auto her kommen konnte. Da die Höhenunterschiede nicht zusammen passen. Und bei meinem keinerlei Schäden zu sehen sei.
Polizei war da meinte aber die können auch nichts machen und ich währe halt der Unfallverursacher.
eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Deswegen können wir Ihnen auch nicht zu etwas raten oder abraten.
Jetzt habe ich post von meiner lender bekommen und da stand drin das das fahrzeug alsntotalschaden abgerechnet wurde und ich die financial institution von der versicherung also gegner 3500 euro bekommen haben
So ein Wertgutachten hat nicht nur Vorteile, wenn guy sein Auto verkaufen möchte. Es kfz gutachten kosten kann auch sehr nützlich sein, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Denn dann zahlt die gegnerische Versicherung mitunter nur noch ein paar läppische Hunderter als Wertausgleich – selbst wenn der Crash unverschuldet war.
Ich habe der versicherung schon angemerkt das ich ein Gutachten haben möchte und den Wertverlust geltend mache da Es der erste unfall an meinem “Neuwagen” ist.
Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen bei dem die Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden oder kann die gegnerische Versicherung darauf bestehen einen eigenen zu beauftragen.
Was soll ich da jetzt machen? Alles auf sich beruhen lassen und als Haftpflicht Schaden weiterlaufen lassen oder lohnt es sich für mich da gegenan zu gehen.